Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Motorfahrzeug deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an Dritte zufügen. Dazu gehören Sach- und Personenschäden, aber auch Erwerbsausfälle. Der Deckungsschutz gilt hier für den Halter, den Eigentümer, den Fahrer, den Beifahrer sowie für die Insassen.
Bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung sind Personenschäden versichert, welche durch den Betrieb eines Fahrzeuges verursacht worden sind. Ebenfalls versichert sind Hilfeleistungen bei einem Unfall, in den das entsprechende Fahrzeug verwickelt ist. Die Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie ebenfalls die Anwalts-, Gerichts- und Expertisenkosten.